Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Montage von Balkonkraftwerken
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen DAVANCI.Solar (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Lieferung und Montage von Balkonkraftwerken (Stecker-Solaranlagen).
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und fachgerechte Montage des Balkonkraftwerks am vom Kunden angegebenen Montageort.
2.2 Der elektrische Anschluss des Balkonkraftwerks an das Stromnetz des Kunden erfolgt ausschließlich durch den Kunden selbst durch Einstecken des Steckers in eine geeignete Steckdose.
2.3 Der Auftragnehmer ist nicht für den elektrischen Anschluss oder die Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks verantwortlich.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt sicher, dass der Montageort frei zugänglich, geeignet und den baulichen Anforderungen entsprechend ist.
3.2 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die vorhandene Elektroinstallation (insbesondere die Steckdose) für den Betrieb eines Balkonkraftwerks geeignet und sicher ist.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, vor Inbetriebnahme die ggf. erforderliche Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister vorzunehmen, sofern er dies nicht an den Auftragnehmer gesondert beauftragt hat.
4. Leistungen und Haftung des Auftragnehmers
4.1 Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße mechanische Montage des Balkonkraftwerks, nicht jedoch die elektrische Inbetriebnahme.
4.2 Für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Benutzung, Installation durch den Kunden oder aus Mängeln der bauseitigen Elektroinstallation entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
4.3 Die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
4.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
5. Gewährleistung
5.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
5.2 Eine Gewährleistung für die ordnungsgemäße Funktion des Balkonkraftwerks wird nur insoweit übernommen, wie die Montageleistung des Auftragnehmers betroffen ist.
5.3 Für Schäden oder Fehlfunktionen, die aus unsachgemäßem Anschluss durch den Kunden resultieren, wird keine Gewähr übernommen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
6.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Abschluss der Montage sofort und ohne Abzug fällig.
7. Eigentumsvorbehalt
Das gelieferte Balkonkraftwerk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
